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Schwestern im Gang

Vorteil Rotkreuzschwester

Die Beiträge für die Pensionskasse übernimmt Ihre DRK-Schwesternschaft. Die Leistung erhalten Sie und Ihre Familie.

Die Fürsorge für Rotkreuzschwestern ist der besondere Auftrag einer DRK-Schwesternschaft. Sie ist Ausdruck ihrer Identität. Aus diesem Grund werden die Beiträge für Ihre betriebliche Altersversorgung in der Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz von Ihrer DRK-Schwesternschaft getragen. Diese freiwillige Zusatzleistung ist Ihr Vorteil als Rotkreuzschwester oder als Angestellter in einer DRK-Schwesternschaft.

Erziehungszeit, Fortbildung und Entsendung ins Ausland

Die DRK-Schwesternschaft kann die Versorgung aus bestimmten Gründen ruhend stellen. Etwa im Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit können die Beitragszahlungen entsprechend den geltenden gesetzlichen Bedingungen eingestellt werden.

Auch bei einer längeren Erkrankung kann die Beitragszahlung für den maximalen Zeitraum von drei Jahren ruhen. Eine Ruhendstellung aus sonstigen Gründen, wie beispielsweise bei unbezahlten Fortbildungszeiten, ist als Beitragspause für maximal drei Monate möglich. Der bis zu diesem Zeitpunkt erreichte Versicherungsschutz
bleibt Ihnen in dieser Zeit voll erhalten.

Im Fall einer Entsendung ins Ausland läuft die Versorgung mit den Beitragszahlungen durch Ihre DRK-Schwesternschaft unverändert weiter.

Sie wollen sich persönlich noch mehr absichern?

Auch das ist in der Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz möglich. Sie können mit Ihrer DRK-Schwesternschaft vereinbaren, dass zusätzliche Beiträge über die Entgeltumwandlung finanziert werden. Konkret heißt das, dass Sie auf einen Teil Ihres Gehaltes verzichten, den Ihre DRK-Schwesternschaft zusätzlich an die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz zur Erhöhung der Versorgungsleistungen ("Entgeltumwandlung") zahlt. Das geht natürlich auch mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld.

Beiträge der Schwesternschaft und Eigenbeiträge können insgesamt bis zu acht Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung West jährlich steuer- und sozialversicherungsbegünstigt zugunsten einer Pensionskasse aufgewendet werden.

Erst die späteren Rentenzahlungen werden dann besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger als im aktiven Berufsleben ist, ist diese steuerliche Förderung ein Vorteil für Sie.

Eine genaue Analyse Ihrer persönlichen steuerlichen Situation lassen Sie bitte von einem Steuerberater durchführen.

Mitwirkung der Mitglieder

Die vereinsrechtliche Mitwirkung der Mitglieder der Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz

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